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Teilnahmeberechtigung

An den Bildungsmaßnahmen des Bildungsträgers kann jeder teilnehmen. Für nach dem SGBIII geförderte Kurse gilt:  Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. Abstimmung mit der Agentur für Arbeit) behält sich die Bildungseinrichtung die fristlose Vertragskündigung vor. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges sofort dem Bildungsträger mitzuteilen. Ihm ist hiermit bekannt, dass bei Verstoß gegen diese Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung einer Förderungsabsage Schadensersatz erhoben werden kann.

 

Anmeldung/Kündigung

Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausführung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus. Die Daten des/der Teilnehmer/-in, im folgenden TN, werden EDV- gestützt verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet. Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse des Teilnehmers. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Seminarteilnehmer, die Schule bzw. das Seminar zu besuchen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen. Im SGBII I- Bereich kann die Anmeldung durch den TN bis zum letzten Werktag vor Kursbeginn schriftlich kostenfrei rückgängig gemacht werden. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch die Agentur für Arbeit. Im Falle einer Ablehnung der Finanzierung durch die Agentur für Arbeit kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen ihm, wenn er den Bildungsträger sofort informiert, keine Kosten.

 

Die Förderung kann auch über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes erfolgen. Bei vorzeitigem Maßnahmenabbruch werden laut SGBIII höchstens zwei weitere Raten und in bestimmten Fällen Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme berechnet. Bei Nachweis einer festen Anstellung des Teilnehmers kann der Lehrgang sofort abgebrochen werden, wenn der TN über SGBIII gefördert wird. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine Kosten. 

 

Bei Kursen ohne SGBIII Förderung oder bei Selbstzahlern im SGBIII Bereich hat der Teilnehmer bis 14 Tage vor vertragsgemäßem Seminarbeginn das Recht ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung zum Seminar schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn fallen 30% der Kosten an. Nach Kursbeginn fallen 100% der Kosten an.  Die Anmeldung gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Seminars. Bei Seminaren, die länger als 3 Monate dauern, kann der Teilnehmer frühestens nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen und danach zu jedem Monatsende. Bei Krankheit wird eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.

 

Kosten/Zahlungen

Bei Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Kostenträger werden die Gebührenansprüche an den Bildungsträger abgetreten. Sollten Teilnehmer die Lehrgangsgebühren irrtümlich auf ihr Privatkonto erhalten, sind sie zur sofortigen Überweisung an den Bildungsträger verpflichtet.  Der Bewilligungsbescheid bei Kostenübernahme ist dem Bildungsträger unverzüglich vorzulegen. Bei Seminaren ohne SGBIII- Förderung sind die Gebühren am 1. Kurstag fällig. Für Mahnungen wird der gesetzlich zur Verfügung stehende Rahmen genutzt. Ratenzahlung ist nur nach schriftlicher Absprache möglich.

 

Durchführung

Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet und weitergehende Ansprüche der Teilnehmer insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Kurses sind ausgeschlossen. Der Bildungsträger behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Dozenten den Lehrgang oder einzelne Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Für alle im Unterricht erstellten Arbeiten besteht ein Nutzungsrecht des Bildungsträgers.

 

Pflichten des Teilnehmers

Die Teilnehmer haben die jeweils geltende Schulordnung zu beachten. Gleiches gilt für die Prüfungsordnung und sonstige, den Schulungsbetrieb betreffende Regelungen. Das Rauchen ist an vorgeschriebenen Plätzen erlaubt. Der Genuss von Alkohol sowie Drogen ist in der Bildungseinrichtung untersagt. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat dem Bildungsträger einen entstandenen Schaden zu ersetzen.