Teilnahmeberechtigung
An den
Bildungsmaßnahmen des Bildungsträgers kann jeder teilnehmen. Für nach dem
SGBIII geförderte Kurse gilt: Sollte
sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zulassungsvoraussetzungen
nicht erfüllt sind (z.B. Abstimmung mit der Agentur für Arbeit) behält sich die
Bildungseinrichtung die fristlose Vertragskündigung vor. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges sofort dem Bildungsträger
mitzuteilen. Ihm ist hiermit bekannt, dass bei Verstoß gegen diese
Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung einer Förderungsabsage Schadensersatz
erhoben werden kann.
Anmeldung/Kündigung
Die Teilnahme setzt
die vorherige ordnungsgemäße Ausführung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars
voraus. Die Daten des/der Teilnehmer/-in, im folgenden TN, werden EDV- gestützt
verarbeitet. Der Datenschutz ist gewährleistet. Eine frühzeitige Anmeldung
liegt im eigenen Interesse des Teilnehmers. Durch die Anmeldung verpflichtet
sich der Seminarteilnehmer, die Schule bzw. das Seminar zu besuchen und die
hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen. Im SGBII I- Bereich kann die
Anmeldung durch den TN bis zum letzten Werktag vor Kursbeginn schriftlich
kostenfrei rückgängig gemacht werden. Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich der
Förderung durch die Agentur für Arbeit. Im Falle einer Ablehnung der Finanzierung
durch die Agentur für Arbeit kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Es
entstehen ihm, wenn er den Bildungsträger sofort informiert, keine Kosten.
Die Förderung kann
auch über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes erfolgen. Bei vorzeitigem Maßnahmenabbruch
werden laut SGBIII höchstens zwei weitere Raten und in bestimmten Fällen
Lehrgangskosten bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme berechnet. Bei Nachweis
einer festen Anstellung des Teilnehmers kann der Lehrgang sofort abgebrochen
werden, wenn der TN über SGBIII gefördert wird. Dem Teilnehmer entstehen
dadurch keine Kosten.
Bei Kursen ohne
SGBIII Förderung oder bei Selbstzahlern im SGBIII Bereich hat der Teilnehmer
bis 14 Tage vor vertragsgemäßem Seminarbeginn das Recht ohne Angaben von
Gründen von der Anmeldung zum Seminar schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt
innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn fallen 30% der Kosten an. Nach Kursbeginn
fallen 100% der Kosten an. Die Anmeldung
gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer des Seminars. Bei Seminaren, die
länger als 3 Monate dauern, kann der Teilnehmer frühestens nach 3 Monaten mit
einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen und danach zu jedem Monatsende. Bei
Krankheit wird eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Kosten/Zahlungen
Bei Übernahme der
Lehrgangskosten durch einen Kostenträger werden die Gebührenansprüche an den
Bildungsträger abgetreten. Sollten Teilnehmer die Lehrgangsgebühren irrtümlich
auf ihr Privatkonto erhalten, sind sie zur sofortigen Überweisung an den
Bildungsträger verpflichtet. Der
Bewilligungsbescheid bei Kostenübernahme ist dem Bildungsträger unverzüglich
vorzulegen. Bei Seminaren ohne SGBIII- Förderung sind die Gebühren am 1.
Kurstag fällig. Für Mahnungen wird der gesetzlich zur Verfügung stehende Rahmen
genutzt. Ratenzahlung ist nur nach schriftlicher Absprache möglich.
Durchführung
Der Beginn eines
Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer
Anmeldezahl kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte
Gebühren werden dann zurückerstattet und weitergehende Ansprüche der Teilnehmer
insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen
eines Kurses sind ausgeschlossen. Der Bildungsträger behält sich vor, bei
Krankheit des zuständigen Dozenten den Lehrgang oder einzelne
Unterrichtsstunden zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer
unverzüglich informiert. Für alle im Unterricht erstellten Arbeiten besteht ein
Nutzungsrecht des Bildungsträgers.
Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnehmer haben die jeweils geltende Schulordnung zu beachten.
Gleiches gilt für die Prüfungsordnung und sonstige, den Schulungsbetrieb
betreffende Regelungen. Das Rauchen ist an vorgeschriebenen Plätzen erlaubt.
Der Genuss von Alkohol sowie Drogen ist in der Bildungseinrichtung untersagt. Wer
gegen seine Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der
Teilnehmer hat dem Bildungsträger einen entstandenen Schaden zu ersetzen.